Praxis für Heilpädagogik

Nicole Küpper-Wabnitz

Der Personenkreis

In unserer Praxis werden Säuglinge ab 0 Jahren, Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten und gefördert.


Der leistungsberechtigte Personenkreis umfasst gemäß §99 SGB IX i.V.m. §53 Abs.1 und 2 SGB XII i.V.m. §2 Abs.1 Satz 1 SGB IX Kinder von Geburt bis zur Einschulung, bei denen eine (drohende) Behinderung festgestellt wurde.


§35a, SGB VIII umfasst die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung.


Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene

mit Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten im

  • körperlichen Bereich
  • geistigen Bereich
  • sensomotorischen Bereich
  • sprachlichen Bereich
  • sozial-emotionalen Bereich

mit

  • vorhandener oder drohender Behinderung
  • allgemein verzögerter Entwicklung, Sprachauffälligkeiten
  • gestörter Fein- und Grobmotorik
  • tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, Autismus
  • eingeschränkter Konzentration und Wahrnehmung
  • Lern- und Leistungsblockaden, LRS
  • Hyperaktivität, Aufmerksamkeitsstörungen, Antriebsschwäche, AD(H)S
  • sozialen Anpassungsproblemen, Unsicherheit und Aggressivität
  • seelischen Krisen, Ängsten, Ess- und Schlafstörungen
  • Verlusterlebnissen, wie Trennung, Scheidung, Tod

Berufsgruppen

z.B. Erzieher, Sozialpädagogen, Tagersmütter, Hebammen, Lehrer, Therapeuten

die Hilfen und Unterstützung im Umgang mit auffälligen Kinder, Trauernden, problematischen Familien suchen und sich Sachwissen über z. B. Entwicklungsverläufe, Fördermöglichkeiten, systemisches Arbeiten und Trauerprozesse aneignen möchten.


Familien und Einzelpersonen

die Hilfen und Unterstützung in besonderen Lebenssituationen und Lebenskrisen suchen, z. B. Hilfe im Umgang mit dem auffälligen Kind, Hilfe bei Trennung oder Scheidung der Eltern, Hilfe beim Verlust eines Menschen.