Der Personenkreis
In unserer Praxis werden Säuglinge ab 0 Jahren, Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten und gefördert.
Der leistungsberechtigte Personenkreis umfasst gemäß §99 SGB IX i.V.m. §53 Abs.1 und 2 SGB XII i.V.m. §2 Abs.1 Satz 1 SGB IX Kinder von Geburt bis zur Einschulung, bei denen eine (drohende) Behinderung festgestellt wurde.
§35a, SGB VIII umfasst die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung.
Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene
mit Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten im
- körperlichen Bereich
- geistigen Bereich
- sensomotorischen Bereich
- sprachlichen Bereich
- sozial-emotionalen Bereich
mit
- vorhandener oder drohender Behinderung
- allgemein verzögerter Entwicklung, Sprachauffälligkeiten
- gestörter Fein- und Grobmotorik
- tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, Autismus
- eingeschränkter Konzentration und Wahrnehmung
- Lern- und Leistungsblockaden, LRS
- Hyperaktivität, Aufmerksamkeitsstörungen, Antriebsschwäche, AD(H)S
- sozialen Anpassungsproblemen, Unsicherheit und Aggressivität
- seelischen Krisen, Ängsten, Ess- und Schlafstörungen
- Verlusterlebnissen, wie Trennung, Scheidung, Tod
Berufsgruppen
z.B. Erzieher, Sozialpädagogen, Tagersmütter, Hebammen, Lehrer, Therapeuten
die Hilfen und Unterstützung im Umgang mit auffälligen Kinder, Trauernden, problematischen Familien suchen und sich Sachwissen über z. B. Entwicklungsverläufe, Fördermöglichkeiten, systemisches Arbeiten und Trauerprozesse aneignen möchten.
Familien und Einzelpersonen
die Hilfen und Unterstützung in besonderen Lebenssituationen und Lebenskrisen suchen, z. B. Hilfe im Umgang mit dem auffälligen Kind, Hilfe bei Trennung oder Scheidung der Eltern, Hilfe beim Verlust eines Menschen.